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Kommunale Förderprogramme für Immobilienbesitzer kombiniert mit kompetenter Beratung: im Zweiklang zum Erfolg

Daten & Fakten

Ziel

Für die Aufwertung der Innenstädte sind neben Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum vor allem auch Investitionen in den privaten Wohn- und Geschäftshäusern von Bedeutung.

Insbesondere Geschäftsstraßen ohne historische Prägung und mit Baubeständen aus der Nachkriegszeit lassen ein attraktives und einheitliches Erscheinungsbild vermissen. Zudem bestehen in diesen Gebäuden oftmals nicht mehr zeitgemäße Geschäftseinheiten, die einen langfristigen Erhalt oder eine Neuvermietung der Läden erschweren.

Durch kommunale Förderprogramme erhalten Gebäudeeigentümer einen finanziellen Anreiz, in ihre Immobilien zu investieren. Gefördert wird dabei die Modernisierung von Fassaden nach den Vorgaben eines Gestaltungsleitbildes bzw. der Umbau von Ladenlokalen. Auch eine energetische Beratung kann als Serviceleistung mit angeboten werden.

Die Erarbeitung der Förderrichtlinien sowie die Abwicklung der Programme erfolgt dabei durch die NH ProjektStadt.

Lage

Bürstadt, Heppenheim (Kreis Bergstraße)

Grundlage

Kernbereichsmanager in den Städten Bürstadt und Heppenheim

Ablauf

  • Erarbeitung des Gestaltungsleitbildes für Fassaden
  • Entwurf der Förderrichtlinien und Abstimmung mit dem Fördergeber.
  • Voraussetzung für die Förderung der Fassadenmodernisierung ist eine Fachberatung hinsichtlich der Umsetzung des Gestaltungsleitbildes
  • Umsetzung und Förderung werden durch eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Eigentümer und Stadt vertraglich geregelt.

Finanzierung

Städtebauförderprogramm „Aktive Kernbereiche in Hessen“

Projektblatt


Ihre Ansprechpartner

Christian Schwarzer

Projektleiter Stadtentwicklung Hessen Süd

Dipl.-Bauingenieur Gregor Voss

Leiter Stadtentwicklung Hessen Süd