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L(i)ebenswerte „Alte Dorfmitte Steinbach“. Steinbach findet seine historische Identität

Die Stadt Steinbach (Taunus) wurde Ende des Jahres 2020 mit ihrer „alten Dorfmitte“ in das Städtebauförderprogramm „lebendige Zentren“ aufgenommen. In Teilen des Fördergebietes zeigen sich deutliche Gestaltungsmängel durch Überformungen von historischer Bausubstanz oder unpassender Neubebauung. Teilweise liegt erheblicher Modernisierungsbedarf der Gebäude vor. Eine Reihe von Straßen lassen in Teilen schwerwiegende bauliche Mängel erkennen. Begrünung lässt sich nur bei wenigen Straßen feststellen. Die ProjektStadt ist seit August 2022 mit dem Fördergebietsmanagement beauftragt. Die ProjektStadt unterstützt die Stadt Steinbach (Taunus) bei der Umsetzung der Maßnahmen des ISEK, übernimmt alle Aufgaben des Fördermittelmanagements, unterstützt die Stadt bei Beteiligungsprozessen und der Öffentlichkeitsarbeit und führt Ausschreibungsverfahren durch. Arbeitsgrundlage des Stadtumbaumanagements ist das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK), das im Jahr 2018 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Die Umsetzung aller Maßnahmen erfolgt unter stetiger Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger sowie der gebietsrelevanten Akteursgruppen (Lokale Partnerschaften).

Daten & Fakten

Ziel
  • Gesamtleitbild: L(i)ebenswerte „Alte Dorfmitte Steinbach“, Steinbach findet seine historische Identität
  • Leitlinie 1 | Wahrung und Förderung der geschichtlichen Identität der „Alten Dorfmitte“
  • Leitlinie 2 | Verkehrsqualität verbessern und nachhaltige Mobilität gewährleisten.
  • Leitlinie 3 | Die Umwelt schützen und zum Klimaschutz beitragen.
Lage

Steinbach (Taunus), Hochtaunuskreis, „Alte Dorfmitte“

Grundlage

Beauftragung für das Fördergebietsmanagement ab August 2022 durch die Stadt Steinbach (Taunus) nach europaweiter Ausschreibung

Ablauf Bausteine
  • Das ISEK wurde im April 2022 vom beauftragten Büro WERKPLAN GmbH vorgelegt und am 16. Mai 2022 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Gleichzeitig erfolgte ein Beschluss über die Ausweisung eines Städtebaulichen Sanierungsgebiets im vereinfachten Verfahren.
  • Der Ankauf von ersten Grundstücken für Erschließungsmaßnahmen ist erfolgt.
  • Anmietung eines Schlüsselgrundstücks als Quartiersbüro, für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und als Ausweichquartier für kulturelle Nutzungen während der Umsetzung der Maßnahme Kulturhof.
  • Eine Richtlinie für ein Anreizprogramm (Stadtgestaltung, Entsiegelung, Begrünung) wurde erarbeitet und im Mai 2023 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
  • Abschluss von Modernisierungsvereinbarungen auf Basis einer erhöhten steuerlichen Absetzung gem. §§ 7h, 10f, 11a EStG.
  • Schwerpunkte im Fördergebiet werden Erschließungsmaßnahmen, die Förderung von privaten Modernisierungs- und Begrünungsmaßnahmen, die Schaffung eines Kulturhofs sowie die Umsetzung von Freiraummaßnahmen sein.
Finanzierung

Fördermittel aus dem Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“

Projektblatt


Ihre Ansprechpartner

Birgit Gröning

Projektleiterin Stadtentwicklung Hessen Süd

Dipl.-Bauingenieur Gregor Voss

Leiter Stadtentwicklung Hessen Süd